AGB´s
AGB´s
1.Teilnahme-VERTRAG:
Der Teilnahme Vertrag kommt nur durch die schriftliche
Bestätigung durch den Veranstalter RALLY RAID ADVENTURES LIMITED, Suite 1,
Burns House, 19 Town Range, in der Folge kurz als Veranstalter bezeichnet,
zustande und gilt für die Vertragspartner als verbindlich.
2. LEISTUNGSUMFANG:
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus der
bei Anmeldung gültigen Beschreibung (ersichtlich im Prospekt und auf der
Website). Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet
sind, sind im Nennpreis nicht enthalten.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, die
Sportveranstaltung, insbesondere die Route und damit die Unterkünfte zu ändern,
soweit dies aus wichtigen Gründen notwendig wird. Der Veranstalter wird dabei
bemüht sein, den Charakter der Veranstaltung nicht zu verändern und
gleichartige Leistungen zu erbringen.
3. VORAUSSETZUNGEN DES TEILNEHMERS:
(1) Die Teilnahme an dem Trainings Event ist mit
Motorradmodellen aller Motorradmarken, die den Ansprüchen der jeweiligen
Strecken entsprechen, möglich!
(2) Teilnahmeberechtigt sind nur solche Personen, die zur
Zeit der Rally im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, eine den Anforderungen
der Veranstaltung entsprechende Motorradausrüstung zu tragen. Es gilt
ausnahmslos Helmpflicht.
(4) Der Teilnehmer hat die alleinige Verantwortung dafür zu
tragen, dass sich das Fahrzeug in einwandfreiem technischem Zustand befindet
und allen gesetzlichen Anforderungen und den vom Veranstalter vorgeschriebenen
Anforderungen (z. B. Off Road Reifen) entspricht. Den Veranstalter und den
Organisatoren trifft keine Verpflichtung, die Erfüllung dieser
Anforderungen zu prüfen.
Der Veranstalter und den Organisatoren trifft
keine Verpflichtung, die Fähigkeiten und das Können der Teilnehmer
festzustellen und zu überprüfen.
4. PASS-, ZOLL-, VISA- UND IMPFBESTIMMUNGEN:
Manche Strecken führen in Länder, für welche
besondere Pass-, Zoll-, Visa- und Impfbestimmungen bestehen. Für die Einhaltung
dieser Bestimmungen, insbesondere für die Beschaffung etwaiger Visa oder
Impfungen ist alleine der Teilnehmer verantwortlich.
5. VERSTÖSSE GEGEN VERKEHRSVORSCHRIFTEN ODER ANWEISUNGEN
DES VERANSTALTERS:
Kommt es durch den Teilnehmer zu einer gröberen Verletzung
der Anweisungen der Organisatoren oder von Verkehrsvorschriften, kann der
Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. In einem solchen Fall erfolgt keinerlei
Rückerstattung des Nenngeldes.
6. HAFTUNG:
(1) Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Veranstaltung
teil.
Die Haftung der Organisation RALLY RAID ADVENTURES LIMITED, Suite
1, Burns House, 19 Town Range wegen Schäden, die der Teilnehmer im Rahmen der
Veranstaltung erleidet, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen
Nenngeld- und Mietpreises beschränkt, sofern der Schaden des Teilnehmers durch
die Organisation RALLY RAID ADVENTURES LIMITED, Suite 1, Burns House, 19 Town
Range weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde oder soweit der
Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden alleine wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die
Haftungsbeschränkung greift bei einem Personenschaden des Teilnehmers nicht
ein.
(2) Für den Antritt der Veranstaltung durch den Teilnehmer
ist Voraussetzung, dass dieser eine eigene Erklärung über die
Haftungsbeschränkung unterfertigt. Bei einer Übermittlung des Anmeldeformulars
per Fax oder E-Mail muss zeitgleich die unterschriebene Haftungsbeschränkung
beim Veranstalter eingehen. Diese Erklärung wird dem Teilnehmer gleichzeitig
mit dem Anmeldeformular übermittelt. Die Teilnehmer sind sich bewusst, dass
ohne akzeptierten und/oder unterfertigten Haftungsverzicht die Veranstalter
verpflichtet sind, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme an der
Veranstaltung auszuschließen.
(3) Für Sach- und Personenschäden, die der Teilnehmer
verursacht, ist die Haftung der Organisation RALLY RAID ADVENTURES LIMITED,
Suite 1, Burns House, 19 Town Range oder des Organisators ausgeschlossen,
sofern nicht hierfür eine gesetzliche Haftpflichtversicherungsdeckung besteht.
Die Haftung ist jedenfalls auf den Umfang der Versicherungsdeckung der
Haftpflichtversicherung im konkreten Schadensfall beschränkt. Der Teilnehmer
hat in diesem Fall die Organisation RALLY RAID ADVENTURES LIMITED, Suite 1,
Burns House, 19 Town Range und den Organisator klaglos zu halten.
(4) Der Abschluss entsprechender Versicherungen, wie
einer Storno- und einer Reise Rückholversicherung, wird dem Teilnehmer dringend
empfohlen.
7. BEZAHLUNG:
(1). Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens 2 Wochen nach
Registrierungsabschluss fällig.
(2) Bei Bezahlung mittels Kreditkarte
wird der Totalbetrag bei Rechnungsausstellung abgebucht. Eventuell anfallende
Bankspesen gehen zu Lasten des Kreditkarteninhabers.
8. RÜCKTRITT UND VERTRAGSÜBERTRAGUNG:
(1) Der Anmelder ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag
zurückzutreten. Tritt der Anmelder zurück, so werden statt des Nenngeldes
folgende Stornogebühren berechnet:
- 20 % des Nenngeldes bei Rücktritt ab Anmeldung bis 8
Wochen vor Beginn der Veranstaltung,
- 50 % des Nenngeldes bei Rücktritt ab 8 Wochen bis
4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung,
- 85 % des Nenngeldes bei Rücktritt ab 4 Wochen vor
Beginn der Veranstaltung oder unangekündigtem Nichterscheinen.
Der
Rücktritt hat schriftlich entweder durch einen eingeschriebenen Brief, per Fax
oder per E-Mail zu erfolgen und wird schriftlich per Post, per Fax oder per
E-Mail seitens des Veranstalters bestätigt und gilt erst dann als akzeptiert.
Die oben genannten Fristen beziehen sich auf den Eingang der Rücktrittsmeldung
beim Veranstalter. Der Veranstalter ist berechtigt, die Stornogebühr gegen
bereits entrichtete Teilnahmepreise aufzurechnen. Im Übrigen werden bereits
entrichtete Teilnahmepreise zurückerstattet. Alle vom Teilnehmer vor Ort nicht
in Anspruch genommenen Leistungen können nicht zurückerstattet werden. Der
Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Teilnehmer dringend
empfohlen.
(2) Der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis auf
eine andere Person übertragen, sofern diese alle Voraussetzungen für die
Teilnahme erfüllt und die Übertragung dem Veranstalter in einer angemessenen
Frist vor dem Abreisetermin mitgeteilt wird. Der Überträger und der neue
Teilnehmer haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für
die durch die Übertragung entstehenden Mehrkosten zur ungeteilten Hand. Bei
bereits ausgestellten Flugtickets ist eine Übertragung nicht
möglich!
9. EVENTABSAGE:
(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die
Veranstaltung aus wichtigen Gründen jederzeit zu verschieben oder ganz
abzusagen. Darüber hinaus kann der Veranstalter den Event bis zu einer Woche
vor Veranstaltungsbeginn absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
wird. Der Teilnehmer wird hiervon umgehend schriftlich, per Brief, E-Mail oder
per Telefon verständigt.
(2) Bei einer Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung
hat der Teilnehmer das Wahlrecht, entweder die Rückerstattung des Nenngeldes
oder die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Rally des Veranstalters zu
verlangen, sofern der Veranstalter dazu in der Lage ist.
(3) Fremdleistungen, die in keinem direkten
Nennungszusammenhang mit der Organisation RALLY RAID ADVENTURES LIMITED, Suite
1, Burns House, 19 Town Range stehen, können nicht zurückerstattet werden.
10. EVENTABSAGE DURCH PANDEMIE:
Falls der Veranstalter aufgrund einer Pandemie (jeglicher
Art) die Veranstaltung nicht durchführen kann, ist KEINE Rückerstattung des
bezahlten Nenngeldes möglich. Die Nennung der Teilnehmer wird automatisch auf die
Folgeveranstaltung übertragen. Der Veranstalter hat das Recht die abgesagte
Veranstaltung an einem beliebigen Zeitpunkt nachzuholen. Der Teilnehmer wird
hiervon umgehend schriftlich, per Brief, E-Mail oder Telefon durch den
Veranstalter RALLY RAID ADVENTURES LIMITED, Suite 1, Burns House, 19 Town Range
informiert.