AGB´s
AGB´s
1. Teilnahme-VERTRAG:
Der Teilnahme Vertrag kommt nur durch die schriftliche Bestätigung durch den
Veranstalter
RALLY RAID ADVENTURES LIMITED, Suite 1, Burns
House, 19 Town Range, in der Folge kurz als Veranstalter bezeichnet, zustande und gilt für die
Vertragspartner als verbindlich.
2. LEISTUNGSUMFANG:
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus der bei Anmeldung gültigen
Beschreibung (ersichtlich im Prospekt und auf der Website). Alle Leistungen, die nicht
ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Nennpreis nicht enthalten.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, die Sportveranstaltung, insbesondere die
Route und damit die Unterkünfte zu ändern, soweit dies aus wichtigen Gründen notwendig
wird. Der Veranstalter wird dabei bemüht sein, den Charakter der Veranstaltung
nicht zu verändern und gleichartige Leistungen zu erbringen.
3. VORAUSSETZUNGEN DES TEILNEHMERS:
(1) Die Teilnahme an dem Trainings Event ist mit Motorradmodellen aller
Motorradmarken, die den Ansprüchen der jeweiligen Strecken entsprechen, möglich!
(2) Teilnahmeberechtigt sind nur solche Personen, die zur Zeit der Rally im
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, eine den Anforderungen der Veranstaltung
entsprechende Motorradausrüstung zu tragen. Es gilt ausnahmslos Helmpflicht.
(4) Der Teilnehmer hat die alleinige Verantwortung dafür zu tragen, dass sich
das Fahrzeug in einwandfreiem technischem Zustand befindet und allen gesetzlichen
Anforderungen und den vom Veranstalter vorgeschriebenen Anforderungen (z. B. Off Road Reifen)
entspricht. Den Veranstalter und den Organisatoren trifft keine Verpflichtung, die
Erfüllung dieser Anforderungen zu prüfen.
Der Veranstalter und den Organisatoren trifft keine Verpflichtung, die Fähigkeiten
und das Können der Teilnehmer festzustellen und zu überprüfen.
4. PASS-, ZOLL-, VISA- UND IMPFBESTIMMUNGEN:
Manche Strecken führen in Länder, für welche besondere Pass-, Zoll-, Visa- und
Impfbestimmungen bestehen. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere für die
Beschaffung etwaigerVisa oder Impfungen ist alleine
der Teilnehmer verantwortlich.
5. VERSTÖSSE GEGEN VERKEHRSVORSCHRIFTEN ODER ANWEISUNGEN DES VERANSTALTERS:
Kommt es durch den Teilnehmer zu einer gröberen Verletzung der Anweisungen der
Organisatoren oder von Verkehrsvorschriften, kann der Veranstalter vom Vertrag
zurücktreten. In einem solchen Fall erfolgt keinerlei Rückerstattung des Nenngeldes.
6. HAFTUNG:
(1) Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil.
Die Haftung der Organisation RALLY RAID ADVENTURES LIMITED, Suite 1, Burns
House, 19 Town Range wegen Schäden, die der Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung erleidet,
ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Nenngeld- und Mietpreises beschränkt, sofern der
Schaden des Teilnehmers durch
die Organisation RALLY RAID ADVENTURES LIMITED,
Suite 1, Burns House, 19 Town
Range weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
verursacht wurde oder soweit der Veranstalter
für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden
alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die
Haftungsbeschränkung greift bei einem
Personenschaden des Teilnehmers nicht ein.
(2) Für den Antritt der Veranstaltung durch den Teilnehmer ist Voraussetzung,
dass dieser eine eigene Erklärung über die Haftungsbeschränkung unterfertigt.
Bei einer Übermittlung des Anmeldeformulars per Fax oder E-Mail muss zeitgleich
die unterschriebene Haftungsbeschränkung beim Veranstalter eingehen. Diese
Erklärung wird dem Teilnehmer gleichzeitig mit dem Anmeldeformular übermittelt.
Die Teilnehmer sind sich bewusst, dass
ohne akzeptierten und/oder unterfertigten
Haftungsverzicht die Veranstalter verpflichtet
sind, den jeweiligen Teilnehmer von der
Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
(3) Für Sach- und Personenschäden, die der Teilnehmer verursacht, ist die
Haftung der Organisation RALLY RAID ADVENTURES LIMITED, Suite 1, Burns House,
19 Town
Range oder des Organisators ausgeschlossen,
sofern nicht hierfür eine gesetzliche Haftpflichtversicherungsdeckung besteht.
Die Haftung ist jedenfalls auf den Umfang der Versicherungsdeckung der
Haftpflichtversicherung im konkreten Schadensfall beschränkt.
Der Teilnehmer hat in diesem Fall die
Organisation RALLY RAID ADVENTURES LIMITED, Suite 1, Burns House, 19 Town Range
und den Organisator klaglos zu halten.
(4) Der Abschluss entsprechender Versicherungen, wie einer Storno- und einer
Reiserückholversicherung, wird dem Teilnehmer
dringend empfohlen.
7. BEZAHLUNG:
(1). Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens 2 Wochen nach
Registrierungsabschluss fällig.
(2) Bei Bezahlung mittels Kreditkarte wird der Totalbetrag bei
Rechnungsausstellung abgebucht.
Eventuell anfallende Bankspesen gehen zu Lasten
des Kreditkarteninhabers.
8. RÜCKTRITT UND VERTRAGSÜBERTRAGUNG:
(1) Der Anmelder ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Tritt
der Anmelder zurück, so werden statt des Nenngeldes folgende Stornogebühren
berechnet:
- 20 % des Nenngeldes bei Rücktritt ab Anmeldung bis 8 Wochen vor Beginn der
Veranstaltung,
- 50 % des Nenngeldes bei Rücktritt ab 8 Wochen bis 4 Wochen vor Beginn der
Veranstaltung,
- 85 % des Nenngeldes bei Rücktritt ab 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
oder unangekündigtem Nichterscheinen.
Der Rücktritt hat schriftlich entweder durch einen eingeschriebenen Brief, per
Fax oder
per E-Mail zu erfolgen und wird schriftlich per
Post, per Fax oder per E-Mail seitens des Veranstalters bestätigt und gilt erst
dann als akzeptiert. Die oben genannten Fristen
beziehen sich auf den Eingang der
Rücktrittsmeldung beim Veranstalter.
Der Veranstalter ist berechtigt, die
Stornogebühr gegen bereits entrichtete Teilnahmepreise
aufzurechnen. Im Übrigen werden bereits
entrichtete Teilnahmepreise zurückerstattet.
Alle vom Teilnehmer vor Ort nicht in Anspruch
genommenen Leistungen können nicht zurückerstattet werden.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
wird dem Teilnehmer dringend empfohlen.
(2) Das Vertragsverhältnis kann ausschließlich nur durch die Zustimmung des
Veranstalters auf eine andere Person übertragen werden. Der Teilnehmer kann das
Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Voraussetzungen
für die Teilnahme erfüllt und die Übertragung dem Veranstalter in einer
angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitgeteilt wird. Der Überträger und
der neue Teilnehmer haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie
gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstehenden Mehrkosten zur
ungeteilten Hand.
Bei bereits ausgestellten Flugtickets ist eine
Übertragung nicht möglich!
9. EVENTABSAGE:
(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigen
Gründen jederzeit zu verschieben oder ganz abzusagen. Darüber hinaus kann der
Veranstalter den Event bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn absagen,
wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Teilnehmer wird hiervon
umgehend schriftlich, per Brief, E-Mail oder per Telefon verständigt.
(2) Bei einer Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung hat der Teilnehmer
das Wahlrecht, entweder die Rückerstattung des Nenngeldes oder die Teilnahme an
einer gleichwertigen anderen Rally des Veranstalters zu verlangen, sofern der
Veranstalter dazu in der Lage ist.
(3) Fremdleistungen, die in keinem direkten Nennungszusammenhang mit der
Organisation
RALLY RAID ADVENTURES LIMITED, Suite 1, Burns
House, 19 Town Range
stehen, können nicht zurückerstattet werden.
10. EVENTABSAGE DURCH PANDEMIE:
Falls der Veranstalter aufgrund einer Pandemie
(jeglicher Art) die Veranstaltung nicht durchführen kann, ist KEINE
Rückerstattung des bezahlten Nenngeldes möglich. Die Nennnung
der Teilnehmer wird automatisch auf die Folgeveranstaltung übertragen. Der
Veranstalter hat das Recht die abgesagte Veranstaltung an einem beliebigen
Zeitpunkt nachzuholen. Der Teilnehmer wird hiervon umgehend schriftlich, per
Brief, E-Mail oder Telefon durch den Veranstalter RALLY RAID ADVENTURES
LIMITED, Suite 1, Burns House, 19 Town Range informiert.